KOMMENTAR VON TEDKOWSKI: Ein aktuelles Dokument offenbart auf erschreckende Weise, wie die Anliegen tausender Bürger im bürokratischen Apparat des deutschen Parlaments im Sande verlaufen. Tedkowski erreichte das Antwortschreiben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21. Oktober 2026. Die derzeitige Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages schreibt darin, dass der Deutsche Bundestag die Petition beraten habe und am 15. Oktober 2026 beschlossen hat, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden sei. Beigelegt wurde die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 21/8437).
Wer dieses Zeichen im Internet eingibt, also die Ziffern der BT-Drucksache 21/8437 aufruft, wird schnell fündig werden und ein Dokument mit einer Sammelübersicht finden. Der geneigte Leser dürfte aus diesem Dokument allerdings nicht viel Erhellendes entnehmen können. Tedkowski liegen als Petenten jedoch das Kurzprotokoll vor. Laut Aussage des Petitionsausschusses wurden verschiedene Petitionen zusammengefasst. Weil mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vorlagen, wurden sie aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam einer parlamentarischen Prüfung unterzogen, wie es heißt. Was im Amtsdeutsch geschrieben wurde, soll wohl nichts anderes heißen, dass zahlreiche Forderungen nach einem Verbot von Tierversuchen vorlagen, womit man sich dann in einer Sitzung offenbar "gebündelt" befasst hat.
Anmerkung von Tedkowski-Journal: Unter dem Titel "Für ein tierversuchsfreies Deutschland: Tiere haben eine Würde" hatten sich übrigens fast 10.000 Mitunterzeichner der Forderung nach einem Verbot von Tierversuchen angeschlossen.
Aber zurück zu dem, was der Petitionsverfahren zu meinen scheint, wenn er von einem Anliegen spricht, dass angeblich teilweise entsprochen worden ist. Oh ha, möchte man denken, spricht sich der Petitionsausschuss für ein generelles Verbot von Tierversuchen aus oder ist ihm daran gelegen das Thema in die weitere parlamentarische Debatte einzubringen oder gar der Regierung zuzuführen ... nein, mitnichten. Denn der Petitionsausschuss betont, man sei der Auffassung, dass sich nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand derzeit noch nicht vollständig ersetzen ließen. Aber ansonsten sehe es doch schon ganz gut aus – so scheint man zu der Auffassung zu gelangen, dass Deutschland in Sachen Tierschutz schon so manches tun würde. Und weil Deutschland offenbar ein „Musterschüler“ in Sachen Tierschutz ist, seien die Forderungen wohl zumindest teilweise bereits erfüllt. Zugegeben: Ich verkürze hier und formuliere etwas scharfzüngig. Man mag mir das nachsehen.
So möchte ich verschiedene Einlassungen aus dem Kurzprotokoll einfach einmal mit meiner eigenen Meinung kommentieren. "Anliegen teilweise entsprochen worden ist", soll wohl heißen: Deutschland hat es drauf und noch ein Sahnehäubchen dazu. Ein Blick in das Kurzprotokoll der Beschlussempfehlung zeigt: Es wird einmal mehr das 3R-Prinzip hochgehalten. Tedkowski hatte 3R schon einmal in dem Beitrag ABGEFRÜHSTÜCKT kurz erwähnt. Die drei R stehen dabei für „Reduction“, „Refinement“ und „Replacement, also die Reduktion, die Verfeinerung und den Ersatz von Tierversuchen. Obwohl das 3R-Prinzip seit 1959 darauf abzielt, Tierversuche zu ersetzen, ihre Zahl zu verringern und das Leid der Tiere zu minimieren, werden noch immer Millionen Tiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Mehr als sechs Jahrzehnte später sollte längst klar sein, dass es so nicht weitergehen kann. Man sollte deshalb davon absehen, dieses Prinzip als tierschutzpolitischen Erfolg ins Schaufenster zu stellen, solange weiterhin unzählige Tiere in Versuchslaboren leiden und sterben.
Aus dem vorliegenden Kurzprotokoll der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist weiterhin zu entnehmen, dass Deutschland die Europäische Kommission bei der Erarbeitung einer Roadmap unterstütze. Solche Formulierungen klingen wie eine Stilblüte. So, als wenn man gewillt ist, sich zu bemühen, möglichst zeitnah einen Arbeitskreis einzurichten, der sich mit der Erarbeitung eines Konzepts befassen soll. Bis dahin bitten wir alle leidenden Tiere um Geduld und sollte der Tod die Erlösung sein, dann liebe Grüße ins Jenseits.
Wenn die Politik Tierversuche ernsthaft verhindern will, bedarf es einer entschiedenen Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Nicht nur bei mir dürften sich die Fragen in Richtung Politik häufen. Immerhin haben alleine zwei Kampagnen von Tedkowski mit der Forderung für eine Abschaffung von Tierversuchen alleine mehr als 47.000 Unterstützungen vereint und stehen zugleich für zahlreiche weitere Initiativen, die sich für ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen einsetzen. Der wachsende Unmut zahlreicher Bürgerinnen und Bürger über den aus ihrer Sicht unzureichenden Schutz der Tiere und den politischen Umgang mit ihren Forderungen ist augenscheinlich.
Wie aus dem Tedkowski-Journal vorliegenden Kurzprotokoll der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragt, die Petition der Bundesregierung – konkret dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Dies betrifft insbesondere die Forderung nach einem Verbot schwer belastender Tierversuche. Der Redaktion liegen diese Anträge selbst zwar nicht im Original vor, ihre Existenz geht jedoch eindeutig aus dem Kurzprotokoll hervor. Klar ist aber auch, dass es sich dabei um reine Minimalanträge handelt, die weit hinter der Forderung nach einem generellen Verbot von Tierversuchen zurückbleiben.
Sicherlich beschließt ein Petitionsausschuss im Ausschuss nicht direkt ein fertiges Gesetz. Aber was er stattdessen tun kann, ist keineswegs zu unterschätzen: Er besitzt den weitreichenden Einfluss, ein Thema ganz oben auf die politische Agenda zu heben. Er kann ein Anliegen den Fraktionen sowie der Regierung zuleiten und damit die parlamentarische Debatte entscheidend prägen. Aber diese Möglichkeiten wurden einmal mehr nicht genutzt. Selbst die Chance, diesen Minimalanträgen zuzustimmen, wurde vertan, denn sie fanden in der Mehrheit des Petitionsausschusses keine Zustimmung. Dies lässt allerdings die Frage offen, wie die Mehrheitsverhältnisse für eine solche Ablehnung zustande gekommen sind. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dürften wohl kaum für die Ablehnung ihres eigenen Antrags gestimmt haben. Bliebe demnach die Frage, wie sich die Stimmen im Ausschuss verteilt haben und wer letztlich die Mehrheit für die Ablehnung ermöglicht hat. Hier lässt sich momentan aber nur trefflich spekulieren. Für das Tedkowski-Journal hat es deshalb eine besondere Bedeutung zu hinterfragen, wie genau sich diese Mehrheitsverhältnisse bilden. Es stellt sich die Frage: Wer hat hier mit wem gestimmt? Und inwieweit spiegeln sich in diesem Abstimmungsverhalten individuelle Gewissensentscheidungen wider – oder war letztlich eher die jeweilige Parteilinie ausschlaggebend, aus der man sich eben nicht traut auszuscheren? Für einen politischen Diskurs ist eine solche Detailtiefe von Interesse, um das konkrete Stimmverhalten bei gesellschaftlich viel diskutierten Themen wie dem Tierschutz transparent zu machen.
Gerade das Petitionsverfahren hätte dem Ausschuss die Möglichkeit geboten, den Forderungen nach einem Verbot von Tierversuchen parlamentarisch Nachdruck zu verleihen und sie zur weiteren Prüfung an die Bundesregierung sowie die zuständigen Ministerien zu überweisen. Nicht einmal auf die Zustimmung zu den Minimalanträgen konnte man sich gemeinsam einigen. Schade, sehr sehr bedauerlich. Aus meiner Sicht eine absolute Katastrophe.
Was also wurde tatsächlich getan? Die Petition wurde zwar behandelt, aber weder wurde eine weitergehende Befassung der Bundesregierung mit den Forderungen ermöglicht noch ist aus der Beschlussbegründung ersichtlich, dass konkrete Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen angestoßen wurden. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd.
Das Leid der Tiere wird in Deutschland fortgesetzt. Tiere werden weiterhin schwersten Belastungen, erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt. Dass dieses Leid trotz der bekannten ethischen Problematik und des verfassungsrechtlichen Tierschutzauftrags fortbesteht, ist eine echte Vollkatastrophe.
Vor diesem Hintergrund klingt die in der Begründung vorgetragene Darstellung „… weil dem Anliegen teilweise entsprochen wurde“ irgendwie wie eine Farce.