Nachgehakt berichtet: Liebe LeserInnen, am Ende des Jahres bin ich Ihnen noch ein Update "schuldig". Noch immer werden in Deutschland Tieren zum Zweck der Forschung Qualen zugefügt. Das damit verbundene Leid ist schrecklich. Im Artikel ABGEFRÜHSTÜCKT vom 11. Oktober 2024 wurde über ein Fundstück aus dem NRW-Koalitionsvertrag von CDU und Grünen berichtet. Die Koalitionäre aus CDU und Grünen gehen darin lediglich im Vorbeigehen auf das Thema Tierversuche ein. Der Begriff taucht im Koalitionsvertrag exakt einmal auf. Abgefrühstückt in zwei Sätzen. Eine Initiative für ein generelles Verbot von Tierversuchen lässt sich daraus zumindest nicht entnehmen.Tedkowski hatte bereits am 11. Oktober 2024 bei den entsprechenden Stellen des Bundesrats per E-Mail nachgefragt, welche Länderinitiativen es im Bundesrat hin zu einem generellen Verbot von Tierversuchen gibt. Antwort: Fehlanzeige. Wie heißt es im Vorspann von Star Trek: "Der Weltraum, unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2200." Vielleicht ist die Reaktion ja irgendwo in der Weite des Raums, wäre ja denkbar.Glaubte man vielleicht noch, die Frage könne sich irgendwie durch die Zeit, den Raum oder andere Dinge erübrigen, so konnte seit meiner erneuten Vorlage der Anfrage am 20. Dezember 2024 nicht mehr davon ausgegangen werden. Bis zum 30. Dezember 2024 lag keine Reaktion per E-Mail vor.* Offen gesagt, ich hatte auch nicht (mehr) wirklich damit gerechnet. Nun, wird sind ja auf der Erde, da fährt man zweigleisig. Auf der Plattformseite von FragDenStaat unter der Überschrift „Für ein generelles Verbot von Tierversuchen. - Der Bundesrat wird gefragt“ wurde ein offizielles Auskunftsersuchen gestellt.**Ich mache mir keine Illusionen darüber, dass es nicht einfach ist, solche Antworten zu bekommen. Es ist schwierig, eine Antwort mit gewisser Substanz zu erhalten. Wie schwierig es ist, macht meine Anfrage vom 12. Oktober 2024 an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen deutlich. Ich hatte diese um Erteilung einer Auskunft gebeten, ob es im Bundesrat derzeit Bestrebungen oder Länderinitiativen für ein generelles Verbot von Tierversuchen gibt. Wie positioniert sich dazu die Vertretung der Landesregierung NRW im Bundesrat, lautete die beigefügte Zusatzfrage. Nach über zwei Monaten kam die Antwort auf der Plattformseite von FragDenStaat. Die Antwort ist unter dem Titel „Länderinitiative für ein generelles Verbot von Tierversuchen im Bundesrat“ im Wortlaut nachzulesen. Zusammenfassend gesagt heißt es dort, dass der Staatskanzlei NRW Informationen im Sinne der Anfrage fehlen. Was soll man davon halten? Könnte es wirklich sein, dass die Staatskanzlei nicht weiß, was die Vertretung der Landesregierung NRW im Bundesrat vorhat oder getan hat? Immerhin ist die Staatskanzlei die Behörde des Ministerpräsidenten, der ja wohl unbestrittenermaßen der Landesregierung vorsteht. Stattdessen fühlt sie sich jedoch bemüßigt, auf die Fundgrube der Parlamentsdokumente des Bundesrats zu verweisen - liest sie dort selbst?